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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Lehrgangsteilnehmer nimmt an einem staatlich anerkannten Lehrgang für Wiederlader, Vorderladerschützen, Böllerschützen oder für die Sachkunde nach dem Waffenrecht teil.

2. Der Lehrgangsträger vermittelt in einem Lehrgang in Theorie und Praxis das notwendige Fachwissen.

3. Der Lehrgangsträger sorgt dafür, dass von einem qualifizierten Vertreter des Regierungspräsidiums im Rahmen des Lehrgangs das nötige Wissen zum Thema Sprengstoffrecht vermittelt wird und dieser Behördenvertreter den Prüfungsvorsitz einnimmt.

4. Bei bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer ein Fachkundezeugnis mit dem er bei seiner zuständigen Behörde eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen kann.

5. Eine Anmeldung zum Lehrgang kann erst berücksichtigt werden, wenn die vollständige Kursgebühr auf dem Konto des Lehrgangsträgers eingegangen ist.

6. Eine Lehrgangsteilnahme ohne gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ausgeschlossen.

7. Bei Lehrgangsbeginn hat sich der Lehrgangsteilnehmer unaufgefordert auszuweisen und somit dem Lehrgangsleiter oder einer von ihm beauftragten Person eine Identitätskontrolle zu ermöglichen.

8. Sollte es dem Lehrgangsträger innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung nicht möglich sein einen Lehrgangstermin zu benennen, kann der Lehrgangsinteressent (sofern er verbindlich angemeldet ist) seine bezahlte Lehrgangsgebühr zurückfordern. In diesem Falle hat der Lehrgangsträger das Recht eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- einzubehalten.

9. Sollte der Lehrgangsinteressent innerhalb von drei Monaten nach seiner verbindlichen Anmeldung von seiner Anmeldung zurücktreten, hat der Lehrgangsträger das Recht für seinen Aufwand die Hälfte der gezahlten Lehrgangsgebühr zurückzubehalten.

10. Sollte der Lehrgangsinteressent nach erfolgter Einladung von seiner Anmeldung zurücktreten, hat der Lehrgangsträger das Recht die gezahlte Lehrgangsgebühr zurückzubehalten.

11. Der Lehrgangsinteressent wird späestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn zum Lehrgang eingeladen. Er erhält die Lehrgangsunterlagen bei Lehrgangsbeginn.

12. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von dem Lehrgang verfällt die geleistete Lehrgangsgebühr.

13. Der Lehrgangsinteressent wird, sofern gültige Entschuldigungen vorliegen, dreimal zu einem Lehrgang eingeladen. Erscheint er auch bei der dritten Einladung nicht zum Lehrgang, erfolgt keine weitere Einladung und die Kursgebühr verfällt.

14. Urheberrecht - Copyright Die Verfasser haben das alleinige Copyright an den erstellten Unterlagen. Sämtliche Rechte der Speicherung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Veröffentlichung und Weitergabe sind vorbehalten. Auch eine auszugsweise Speicherung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Veröffentlichung oder Weitergabe bedarf dem vorherigen schriftlichen Einverständnis der Verfasser. Die kostenlose Weitergabe oder der Verkauf dieses Lehrmaterials an einen Dritten ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Lehrgangsteilnehmer für den entstandenen Schaden.