Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Lehrgangsteilnehmer nimmt an einem staatlich anerkannten Lehrgang für Wiederlader,
Vorderladerschützen, Böllerschützen oder für die Sachkunde nach dem Waffenrecht
teil.
2. Der Lehrgangsträger vermittelt in einem Lehrgang in Theorie und Praxis das notwendige
Fachwissen.
3. Der Lehrgangsträger sorgt dafür, dass von einem qualifizierten Vertreter des Regierungspräsidiums
im Rahmen des Lehrgangs das nötige Wissen zum Thema Sprengstoffrecht vermittelt wird und dieser
Behördenvertreter den Prüfungsvorsitz einnimmt.
4. Bei bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer ein Fachkundezeugnis mit dem er bei
seiner zuständigen Behörde eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen kann.
5. Eine Anmeldung zum Lehrgang kann erst berücksichtigt werden, wenn die vollständige Kursgebühr
auf dem Konto des Lehrgangsträgers eingegangen ist.
6. Eine Lehrgangsteilnahme ohne gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ausgeschlossen.
7. Bei Lehrgangsbeginn hat sich der Lehrgangsteilnehmer unaufgefordert auszuweisen und somit dem Lehrgangsleiter oder einer von ihm beauftragten Person eine Identitätskontrolle zu ermöglichen.
8. Sollte es dem Lehrgangsträger innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung nicht möglich sein einen
Lehrgangstermin zu benennen, kann der Lehrgangsinteressent (sofern er verbindlich angemeldet ist)
seine bezahlte Lehrgangsgebühr zurückfordern. In diesem Falle hat der Lehrgangsträger das Recht
eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- einzubehalten.
9. Sollte der Lehrgangsinteressent innerhalb von drei Monaten nach seiner verbindlichen Anmeldung
von seiner Anmeldung zurücktreten, hat der Lehrgangsträger das Recht für seinen Aufwand die Hälfte
der gezahlten Lehrgangsgebühr zurückzubehalten.
10. Sollte der Lehrgangsinteressent nach erfolgter Einladung von seiner Anmeldung zurücktreten, hat der Lehrgangsträger das Recht die gezahlte Lehrgangsgebühr zurückzubehalten.
11. Der Lehrgangsinteressent wird späestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn zum Lehrgang
eingeladen. Er erhält die Lehrgangsunterlagen bei Lehrgangsbeginn.
12. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von dem Lehrgang verfällt die geleistete Lehrgangsgebühr.
13. Der Lehrgangsinteressent wird, sofern gültige Entschuldigungen vorliegen, dreimal zu einem
Lehrgang eingeladen. Erscheint er auch bei der dritten Einladung nicht zum Lehrgang, erfolgt keine
weitere Einladung und die Kursgebühr verfällt.
14. Urheberrecht - Copyright
Die Verfasser haben das alleinige Copyright an den erstellten Unterlagen. Sämtliche Rechte der
Speicherung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Veröffentlichung und Weitergabe sind vorbehalten. Auch
eine auszugsweise Speicherung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Veröffentlichung oder Weitergabe
bedarf dem vorherigen schriftlichen Einverständnis der Verfasser. Die kostenlose Weitergabe oder der Verkauf dieses Lehrmaterials an einen Dritten ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Lehrgangsteilnehmer für den entstandenen Schaden.